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   LSG Hessen, 11.03.2020 - L 6 AS 605/19 B ER   

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https://dejure.org/2020,5728
LSG Hessen, 11.03.2020 - L 6 AS 605/19 B ER (https://dejure.org/2020,5728)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11.03.2020 - L 6 AS 605/19 B ER (https://dejure.org/2020,5728)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11. März 2020 - L 6 AS 605/19 B ER (https://dejure.org/2020,5728)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB 2, § 12 WoGG
    Es besteht trotz der Erhöhung der maßgeblichen Werte nach § 12 WoGG beziehungsweise der Tabelle hierzu weiterhin kein Anlass von einem zusätzlichen zehnprozentigen Sicherheitszuschlag abzusehen, wenn diese Werte zur Bemessung der angemessenen Bedarfe für die Unterkunft ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2020 - L 6 AS 605/19
    Der Vergleichsraum sei ein, ausgehend vom Wohnort der leistungsberechtigten Person, bestimmter ausreichend großer Raum der Wohnbebauung, der aufgrund räumlicher Nähe, Infrastruktur und insbesondere verkehrstechnischer Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bilde (Hinweis auf BSG, Urteil vom 30. Januar 2019 - B 14 AS 24/18 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 101, Rn. 22).

    Das erkennende Gericht dürfe eine eigenständige Vergleichsraumbildung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht anstelle des Vergleichsraumes setzen, den der kommunale Träger zugrunde lege (Hinweis auf BSG, Urteil vom 30. Januar 2019 - B 14 AS 24/18 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 101, Rn. 29).

    Das Konzept habe im April 2019 aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Hinweis auf BSG, Urteil vom 30. Januar 2019 - B 14 AS 24/18 R -) eine Korrektur hinsichtlich der im Landkreis zu bildenden Vergleichsräume und der sich daraus ergebenden abstrakt angemessenen Unterkunftskosten erfahren.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2020 - L 6 AS 605/19
    Ein für die Bildung des Vergleichsraumes prägendes Kriterium sei die von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts stets besonders herausgestellte Forderung, dass es dem Hilfebedürftigen ermöglicht werden müsse, sein soziales Umfeld zu erhalten (Hinweis auf BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R -, BSGE 97, 254, Rn. 21).

    Nach dem Bundessozialgericht sei als räumlicher Vergleichsmaßstab in erster Linie der Wohnort des Hilfebedürftigen maßgebend, ohne dass hierfür der kommunalverfassungsrechtliche Begriff der "Gemeinde" entscheidend sein müsse (nochmals Hinweis auf BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R -, BSGE 97, 254, Rn. 21; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. Juli 2017 - L 10 AS 333/16 -, juris, Rn. 45).

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2020 - L 6 AS 605/19
    Er habe zunächst den Streitgegenstand zulässigerweise auf die Kosten der Unterkunft und Heizung im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II beschränkt, da es sich bei den Ansprüchen auf Leistungen für Unterkunft und Heizung um abtrennbare selbständige Ansprüche handele (Hinweis auf BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 70/08 R -, juris, Rn. 10; BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, juris, Rn. 11).

    Dies mache den Rückgriff auf die Tabellenwerte des § 12 Wohngeldgesetzes (WoGG) zuzüglich eines "Sicherheitszuschlages" erforderlich (Hinweis auf BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 85, Rn. 25).

  • BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2020 - L 6 AS 605/19
    Das gilt auch, wenn nicht sogar in besonderem Maße für Leistungen, die zum Erhalt der Unterkunft von Bedeutung sind, und zwar auch schon vor einer Kündigung oder gar der Erhebung einer Räumungsklage (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 1. August 2017 - 1 BvR 1910/12 -, juris).
  • BSG, 12.12.2017 - B 4 AS 33/16 R

    "Mietobergrenzen" müssen in der Regel im zweijährigen Turnus überprüft werden

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2020 - L 6 AS 605/19
    Der zugehörige Fortschreibungsbericht ist nicht auf eine Neuerhebung von Daten gestützt, was grundsätzlich - zumindest einmalig - bei Ablauf des Zwei-Jahres-Zeitraumes, den das Bundessozialgericht als Höchstgrenze für die Aktualität eines unveränderten Konzepts zugrunde legt, zulässig ist (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2017 - B 4 AS 33/16 R -, BSGE 125, 29).
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2020 - L 6 AS 605/19
    Vielmehr gelten auch für die neuerliche Anhebung der Beträge nach dem Wohngeldgesetz die vom Bundessozialgericht anlässlich einer früheren Erhöhung angestellten Überlegungen, wonach die Anhebung nichts daran ändert, dass es sich bei der Bemessung der angemessenen Unterkunftskosten anhand des Wohngeldgesetzes nur um eine abstrakte, allein der Deckelung der zu übernehmenden Aufwendungen dienende Begrenzung handelt, die unabhängig von den konkreten Umständen im Vergleichsraum erfolgt (vgl. hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 73 = juris, Rn. 27).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 70/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2020 - L 6 AS 605/19
    Er habe zunächst den Streitgegenstand zulässigerweise auf die Kosten der Unterkunft und Heizung im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II beschränkt, da es sich bei den Ansprüchen auf Leistungen für Unterkunft und Heizung um abtrennbare selbständige Ansprüche handele (Hinweis auf BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 70/08 R -, juris, Rn. 10; BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, juris, Rn. 11).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2020 - L 6 AS 605/19
    Er habe einen Leistungsanspruch auf die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II. Angemessen sei eine Wohnung nur dann, wenn sie nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspreche und keinen gehobenen Wohnstandard aufweise, wobei es genüge, dass das Produkt aus Wohnfläche und Standard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlage, angemessen sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 210/06 R -, BSGE 97, 231, Rn. 24).
  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unangemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2020 - L 6 AS 605/19
    Die ordnungsgemäße Bestimmung des Vergleichsraumes sei, wie das Sozialgericht unter Verweis auf dessen Funktionen näher dargelegt hat, logische Voraussetzung für die Entwicklung eines schlüssigen Konzeptes (Hinweis auf BSG, Urteil vom 16. April 2013 - B 14 AS 28/12 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 67, Rn. 31).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - L 10 AS 333/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2020 - L 6 AS 605/19
    Nach dem Bundessozialgericht sei als räumlicher Vergleichsmaßstab in erster Linie der Wohnort des Hilfebedürftigen maßgebend, ohne dass hierfür der kommunalverfassungsrechtliche Begriff der "Gemeinde" entscheidend sein müsse (nochmals Hinweis auf BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R -, BSGE 97, 254, Rn. 21; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. Juli 2017 - L 10 AS 333/16 -, juris, Rn. 45).
  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahme - Auslegung einer Prozesserklärung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.09.2022 - L 14 AS 494/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt in Berlin -

    Aufgrund der unterschiedlichen Zweckbestimmung hat es für die Bestimmung der Angemessenheitsgrenze nach dem Recht der Grundsicherung der Arbeit damit keine wesentliche Bedeutung, dass die Werte nach dem Wohngeldgesetz im Jahre 2016 merklich angehoben wurden (LSG Hessen Beschluss vom 11. März 2020 - L 6 AS 605/19 B ER -, juris, Rn. 49 und LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. März 2022 - L 1 AS 456/21 WA -, juris, Rn. 76).
  • LSG Hessen, 30.08.2021 - L 6 AS 79/21
    Mit Blick auf den Zweck des Sicherheitszuschlages ist dieser zwar (auch) durch diese Erhöhung nicht entbehrlich geworden (vgl. für die vorangegangene Erhöhung der Wohngeldwerte BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 73; außerdem: erkennender Senat, Beschluss vom 11. März 2020 - L 6 AS 605/19 B ER -, juris, Rn. 49); für eine verfassungsrechtlich relevante Verfehlung des Existenzsicherungsziels durch den Rückgriff auf die Wohngeldwerte zuzüglich eines Sicherheitszuschlags als Obergrenze für die zu übernehmenden Unterkunftsaufwendungen nach entsprechender Kostensenkungsaufforderung und einem angemessenen Zeitraum für die Reduzierung der Wohnkosten fehlt es vor diesem Hintergrund jedoch an Anhaltspunkten.
  • SG Berlin, 21.01.2022 - S 37 AS 9515/19

    Schlüssiges Konzept; Kontrolldichte; Verfügbarkeitsprüfung; Umzugsunfähigkeit;

    Auch ihm ist ein Sicherheitszuschlag von 10% hinzuzufügen (Hess. LSG vom 11.3.2020 - L 6 AS 605/19 B ER).
  • LSG Hessen, 30.08.2021 - L 6 AS 80/21
    Mit Blick auf den Zweck des Sicherheitszuschlages ist dieser zwar (auch) durch diese Erhöhung nicht entbehrlich geworden (vgl. für die vorangegangene Erhöhung der Wohngeldwerte BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 73; außerdem: erkennender Senat, Beschluss vom 11. März 2020 - L 6 AS 605/19 B ER -, juris, Rn. 49); für eine verfassungsrechtlich relevante Verfehlung des Existenzsicherungsziels durch den Rückgriff auf die Wohngeldwerte zuzüglich eines Sicherheitszuschlags als Obergrenze für die zu übernehmenden Unterkunftsaufwendungen nach entsprechender Kostensenkungsaufforderung und einem angemessenen Zeitraum für die Reduzierung der Wohnkosten fehlt es vor diesem Hintergrund jedoch an Anhaltspunkten.
  • SG Duisburg, 22.09.2023 - S 49 AS 3541/20
    Wenn die Rechtsprechung eine einmalige Fortschreibung des Konzeptes nach zwei Jahren für zulässig halte (Hessisches LSG, Beschl. v. 11.03.2020 - L 6 AS 605/19 B ER), folge aus den entsprechenden Erwägungen, dass eine zweimalige Fortschreibung des Konzeptes nicht zulässig sei, weil dies dem Aktualitätsgebot keine Rechnung mehr trage.
  • SG Darmstadt, 12.01.2021 - S 19 AS 51/20
    Mit Blick auf den Zweck des Sicherheitszuschlages ist dieser zwar (auch) durch diese Erhöhung nicht entbehrlich geworden (vgl. für die vorangegangene Erhöhung der Wohngeldwerte BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 73; außerdem: erkennender Senat, Beschluss vom 11. März 2020 - L 6 AS 605/19 B ER -, juris, Rn. 49); für eine verfassungsrechtlich relevante Verfehlung des Existenzsicherungsziels durch den Rückgriff auf die Wohngeldwerte zuzüglich eines Sicherheitszuschlags als Obergrenze für die zu übernehmenden Unterkunftsaufwendungen nach entsprechender Kostensenkungsaufforderung und einem angemessenen Zeitraum für die Reduzierung der Wohnkosten fehlt es vor diesem Hintergrund jedoch an Anhaltspunkten.
  • SG Darmstadt, 12.01.2021 - S 19 AS 53/20
    Mit Blick auf den Zweck des Sicherheitszuschlages ist dieser zwar (auch) durch diese Erhöhung nicht entbehrlich geworden (vgl. für die vorangegangene Erhöhung der Wohngeldwerte BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 73; außerdem: erkennender Senat, Beschluss vom 11. März 2020 - L 6 AS 605/19 B ER -, juris, Rn. 49); für eine verfassungsrechtlich relevante Verfehlung des Existenzsicherungsziels durch den Rückgriff auf die Wohngeldwerte zuzüglich eines Sicherheitszuschlags als Obergrenze für die zu übernehmenden Unterkunftsaufwendungen nach entsprechender Kostensenkungsaufforderung und einem angemessenen Zeitraum für die Reduzierung der Wohnkosten fehlt es vor diesem Hintergrund jedoch an Anhaltspunkten.
  • SG Berlin, 21.02.2019 - S 128 AS 16169/16
    Aufgrund der unterschiedlichen Zweckbestimmung hat es für die Bestimmung der Angemessenheitsgrenze nach dem Recht der Grundsicherung der Arbeit damit keine wesentliche Bedeutung, dass die Werte nach dem Wohngeldgesetz im Jahre 2016 merklich angehoben wurden (LSG Hessen Beschluss vom 11. März 2020 - L 6 AS 605/19 B ER -, juris, Rn. 49 und LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. März 2022 - L 1 AS 456/21 WA -, juris, Rn. 76).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2020 - L 8 SO 11/20
    Ob den Berechnungen des Antragsgegners ein den Anforderungen des BSG genügendes schlüssiges Konzept zugrunde liegt, welches regelmäßig fortgeschrieben worden ist, kann nicht vollumfänglich im einstweiligen Rechtsschutzverfahren geprüft werden, sondern obliegt dem Hauptsacheverfahren (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 11.3.2020 - L 6 AS 605/19 B ER - juris Rn. 44 ff).
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